Pressemitteilung vom 9.5.2013:
Stellungnahme Genossenschaft von unten
zur Senkung der Kappungsgrenze
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes am 1.Mai 2013 beabsichtigt der Berliner Senat, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei Bestandsmieten von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren durch Berliner Verordnung abzusenken. Das ist gut, aber für die Mieter zu wenig.
Die Initiative »Genossenschaft von unten« hat bereits im März 2013 in einem Offenen Brief an die Vorstände der Berliner Wohnungsgenossenschaften appelliert, auf die Anwendung der verschlechterten Bedingungen des Gesetzes und auf die damit verbundenen zusätzlichen Einnahmen bzw. Einsparungen freiwillig zu verzichten.
1. Die Mieter sollen wie bisher ein Einspruchsrecht gegen die angekündigten Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhungen haben. Die Genossenschaften sollen auch künftig die Zustimmung der Mieter einholen und vor Beginn der Modernisierung Härtefälle lösen oder mildern.
2. Die Mieter sollen bei energetischer Modernisierung wie bisher für mindestens drei Monate eine angemessene Mietminderung erhalten.
3. Die Genossenschaften sollen sich an der Mietpreistreiberei bei Neuvermietungen nicht beteiligen. Wenn Mieter wegen der Modernisierung umziehen, soll dies insbesonder nicht als Neuvermietung mit gleichzeitiger Mieterhöhung behandelt werden. Das soll auch für Umzüge innerhalb der Genossenschaft aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen gelten.
4. Die Genossenschaften sollen bei Bestandsmieten nur in Ausnahmefällen vom Recht auf Mieterhöhung um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren Gebrauch machen.
5. Die Genossenschaften sollen die Kosten der Modernisierung statt mit elf mit neun Prozent jährlich umlegen und nach der Abzahlung der Kosten die Mieten wieder auf das ursprüngliche Niveau absenken.
Die Initiative »Genossenschaft von unten« ist der Meinung, dass die Wohnungsgenossenschaften auch den städtischen Wohnungsgesellschaften ein gutes Beispiel geben sollten.