Achtung!
Satzungsänderungen
in Wohnungsbaugenossenschaften –
Abbau von Demokratie nicht
zustimmen!
In vielen Wohnungsbaugenossenschaften werden in letzter Zeit durch Vorstände und Aufsichtsräte Satzungsänderungen angestrebt und der Mitgliederversammlung bzw. der Vertreterversammlung vorgelegt. Diese Änderungsbegehren sind in wesentlichen Teilen alles andere als harmlos. Vorsicht und Widerstand sind geboten!
Was steckt dahinter?
Der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) hat vor einigen Jahren eine Mustersatzung erarbeitet und den Vorständen der Genossenschaften empfohlen, die insbesondere auch die Rechte der Mitglieder einschränkt. Nun gibt es eine neue Handreichung des GdW, in der den Vorständen Satzungsänderungen empfohlen werden, die zum Teil nur redaktionell sind, zum Teil aber auch die Rechte der Genossenschaftsmitglieder weiter einschränken werden.
Der Berliner Ableger des GdW ist der BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen), der u.a. auch die »Deutsche Wohnen« als Mitglied hat und Partei für dieses Unternehmens nimmt.
Die wesentlichen Satzungsänderungsvorschläge des BBU an die Genossenschaften sind hier aufgelistet, gegen die man unbedingt stimmen sollte. Wichtig ist es, im Vorfeld Verbündete zu finden und andere Mitglieder bzw. Vertreter*innen zu informieren. In einigen Wohnungsbaugenossenschaften sind solche Abstimmungen bereits gelaufen. Nicht in allen Genossenschaften werden jedoch alle der kritischen Punkte zur Abstimmung gestellt.
Die vom GdW empfohlenen Satzungsänderungen haben zum Ziel, die Vorstände zu stärken, den Umbau von Genossenschaften zu renditeorientierten Immobilienunternehmen zu befördern, Kritiker einzuschüchtern und auszuschalten, die sich gegen Mitpreistreiberei und Abriss in Genossenschaften zur Wehr setzen.
Welche Satzungsänderungen sind besonders kritisch ?
Der
GdW schlägt vor, in den Paragraphen zum Ausschluss aus der
Genossenschaft aufzunehmen, dass bereits der „Versuch der
Schädigung des Ansehens der Genossenschaft“ ein Ausschlussgrund
ist. Im Kommentar des GdW wird deutlich, dass mit dieser sehr
dehnbaren Formulierung beabsichtigt wird, Ausschlüsse vor Gericht
erfolgreicher durchzusetzen. Das bedeutet, dass die in der
Vergangenheit auch öffentlich diskutierte Kritik an Vorständen
kriminalisiert und mit dem Verlust der Mitgliedschaft und damit der
Wohnung bedroht werden soll. Das Ziel ist, Kritik an Vorständen zu
unterdrücken, auch wenn diese eigentlich selbst
genossenschaftsfeindlich agieren.
Darüber hinaus ist
geplant, Abmahnungen in die Satzung aufzunehmen, die eine
Einschüchterungsfunktion haben, die offene Meinungsbildung in den
Genossenschaften behindern und damit ein Klima der Angst
schaffen sollen. Dies behindert die Arbeit der Medien, die eine
wichtige Funktion in unserer Demokratie haben. Nicht zustimmen!
Meinungsäußerungen zu Protokoll geben!
Entlassung der Vorstände aus der Verantwortung: §23 Aufgaben und Pflichten des Vorstandes soll geändert werden in die Formulierung: (4) „Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu handeln.“ Das ist ein Freibrief! Hierbei handelt es sich um eine unangemessene Einschränkung der Haftung von Vorständen bei von Ihnen getroffenen Entscheidungen, an denen die Mitglieder nicht beteiligt werden. Dies ist selbst in Aktiengesellschaften unüblich. Durch solch eine Formulierung wird die gerichtliche Prüfung, die hierfür maßgeblich sein sollte, unzulässig eingeschränkt. Nicht zustimmen! Meinungsäußerungen zu Protokoll geben!
Juristische Personen sollen Mitglieder im Vorstand und Aufsichtsrat werden dürfen. Juristische Personen sind Firmen, Banken, Immobilienunternehmen, Stiftungen usw. Diese Institutionen können dann nach ihrem eigenen, oft einzelunternehmerischen Ermessen Bevollmächtigte, die ihre Interessen vertreten sollen, auswählen, in die Genossenschaft entsenden und diese ggf. auch austauschen. Das hat nichts mehr mit dem Genossenschaftsgedanken zu tun! Nicht zustimmen! Meinungsäußerungen zu Protokoll geben!
Wenn es in Ihrer Genossenschaft eine Satzungsdebatte gibt, hat die Initiative »Genossenschaft von Unten« noch weiteren Anregungen zu Punkten, die in den Satzungen geändert werden sollten.